Anerkennung eines Betriebes als Ausbildungsbetrieb

  • Beantragung durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
  • Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle (Verfügung) nach Vor-Ort-Überprüfung
  • Mit der ausgesprochenen Anerkennung des Betriebes einher ergeht die Verpflichtung für den Betrieb, jede Veränderung der für die Ausbildung wichtigen Grunddaten, z.B. wie Änderung der Art oder Einrichtung der Ausbildungsstätte oder Wechsel des gemeldeten Ausbilders, der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.

Die zuständige Stelle benötigt zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse:

a) … für Auszubildende, die eine dreijährige Ausbildung (Normalfall) durchlaufen

1. … die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

  • den Ausbildungsvertrag in vierfacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Auszubildenden
  • die Unterschrift mindestens eines/einer Erziehungsberechtigten
  • eine beglaubigte Fotokopie der Ersteinstellungsuntersuchung gem. dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik (Verlinkung zum Onlineformular)

2. … die das 18. Lebensjahr vollendet haben

  • den Ausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Auszubildenden
  • Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik (Verlinkung zum Onlineformular)

b) … für Umschüler, die eine zweijährige Umschulung durchlaufen

1. … die durch das Arbeitsamt gefördert werden

  • den Umschulungsvertrag in vierfacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Umzuschulenden
  • Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik (Verlinkung zum Onlineformular)

2. … die nicht durch das Arbeitsamt gefördert werden

  • den Umschulungsvertrag in dreifacher Ausfertigung, einschließlich sachlicher und zeitlicher Gliederung (betrieblichen Ausbildungsplan)
  • die genaue Anschrift des/der Umzuschulenden
  • Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik (Verlinkung zum Onlineformular)