Förderung vom Bau von Sportstätten von nationaler und internationaler Bedeutung
Das Land NRW gewährt aus Mitteln der Sportstättenbauförderung nach Maßgaben der entsprechenden Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in NRW.
Alle Sportstättenbaumaßnahmen werden betreut und organisiert von:
Sportdezernentin: N.N. 0211/475-3505 dez48-sport@brd.nrw.de
Sachbearbeiterin: Frau Anja Landgrafe 0211/475-4553 anja.landgrafe@brd.nrw.de

