Förderung vom Bau von Sportstätten von nationaler und internationaler Bedeutung

Das Land NRW gewährt aus Mitteln der Sportstättenbauförderung nach Maßgaben der entsprechenden Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in NRW.

Alle Sportstättenbaumaßnahmen werden betreut und organisiert von:

Sportdezernentin:     N.N.                                                  0211/475-3505            dez48-sport@brd.nrw.de

Sachbearbeiterin:     Frau Anja Landgrafe                     0211/475-4553             anja.landgrafe@brd.nrw.de

Für Informationen und Formularservice zum Förderantrag folgen Sie diesem Link: