1. Berufsbezeichnung
Fachangestellter für Bäderbetriebe / Fachangestellte für Bäderbetriebe
2. Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
3. Arbeitsgebiet
Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in Schwimm- und Freizeitbädern. Ihr Arbeitsgebiet umfasst hauptsächlich die Organisation und Beaufsichtigung des Badebetriebes, die Besucherbetreuung, das Erteilen von Schwimmunterricht, die Steuerung und Kontrolle technischer Abläufe sowie Verwaltungsarbeiten im Bad.
4. Berufliche Fähigkeiten
Fachangestellte für Bäderbetriebe…
beaufsichtigen Badegäste, insbesondere unmittelbar im Badebereich, erkennen Notfälle, retten Menschen aus dem Wasser oder leiten Wasserrettungsmaßnahmen ein, sichern Lebensfunktionen verunglückter Personen, z. B. durch Wiederbelebung, und führen Maßnahmen zur Ersten Hilfe durch,
- können unterschiedliche Schwimmtechniken stilgerecht ausüben sowie strecken- und tieftauchen,
- betreuen und beraten Badegäste und bieten Sport- und Spielarrangements an,
- erteilen theoretischen und praktischen Schwimmunterricht
- sichern Betriebsabläufe badetechnischer Anlagen und steuern die Prozessabläufe zur Wasseraufbereitung,
- wenden bei Betriebsstörungen Notfallpläne an und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein,
- pflegen und warten Anlagen bäder- und freizeittechnische Einrichtungen,
- wenden einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften an,
- führen Verwaltungsarbeiten im Badebetrieb aus und wirken bei Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit mit.
5. Besondere Anforderungen
Für die Berufsausübung ist eine gute körperliche Konstitution notwendig. Die Beaufsichtigung des Badebetriebes erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, weil gefährliche Situationen rechtzeitig erkannt werden und geeignete, ggf. auch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt werden müssen.