Wichtige Informationen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe / Fachangestellte für Bäderbetriebe im Land Nordrhein-Westfalen.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mit Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 08.11.2004 sind folgende Ausführungsbestimmungen bei der Durchführung der praktischen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe in Nordrhein-Westfalen festgelegt worden.
Die Änderungen wurden im Zuge der bundeseinheitlichen Angleichung der Prüfungskriterien erforderlich.
Praktische Prüfung:
1. Prüfungsfach 2 „Schwimmen“, hier das Streckentauchen
Die Prüflinge tauchen nur noch 35m.
Wer die 35m getaucht hat, hat somit die Mindestleistung erfüllt und erhält 50 Punkte.
Darüber hinaus wird durch den Prüfer/die Prüferin eine Zeitnahme stattfinden. Anhand einer Zeittabelle (siehe unten) kann der Prüfling durch Schnelligkeit seine Punkte und somit auch seine Note verbessern.
2. Prüfungsfach 2 „ Schwimmen“ hier die Wettkampftechnik
Die vorzuführende Wettkampftechnik wird durch den Prüfungsausschuss festgelegt und wird am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung bekannt gegeben.
Die vorgegebene Wettkampftechnik gilt für alle Prüflinge.
Diese Neuerungen treten mit der 17. Abschlussprüfung im Mai/Juli 2006 in Kraft.
Ich bitte diese Bestimmungen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wallossek
Wichtige Informationen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe / Fachangestellte für Bäderbetriebe im Land Nordrhein-Westfalen.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mit Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 04.09.2006 sind folgende Ausführungsbestimmungen bei der Durchführung der praktischen Zwischen- und Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe in Nordrhein-Westfalen festgelegt worden.
Die Änderungen wurden im Zuge der bundeseinheitlichen Angleichung der Prüfungskriterien erforderlich.
Praktische Abschlussprüfung:
Fach 1: Retten und Erstversorgung
Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung werden keine Pulskontrollen mehr durchgeführt.
Die Kompression wird der „Guideline 2005“ angeglichen.
Das heißt: 30 Herzkompressionen und 2 Beatmungen.
Darüber hinaus wird es einen neuen HLW-Prüfbogen NEU (2023) geben. (siehe Anlage)
Fach 3: Besucherbetreuung und Schwimmunterricht
In der Anlage finden sie einen neuen Themenkatalog für das Fach 3a „Vorbereitung und Durchführung einer Schwimmunterrichtseinheit“ und Themenkatalog für das Fach 3b „Durchführen eines vorgegebenen Spiel- oder Sportarrangements.
Aus diesen Themenkatalogen muss jeweils ein Thema ausgewählt werden.
Auch hier wird ein neuer Bewertungsbogen (siehe Anlage) eingesetzt.
Diese Neuerungen treten mit der 19. Abschlussprüfung im Mai/Juli 2007 in Kraft.
Ich bitte diese Bestimmungen zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Wallossek)