Welche Qualifikation benötige ich wann?
Grundsätze zur Auffrischung der Qualifikation – Rettungsfähigkeit:
Die Rettungsschwimmabzeichen Bronze / Silber / Gold behalten ein Leben lang ihre Gültigkeit.
Für die Aufsicht führenden Lehrkräfte gelten folgende Grundsätze der Auffrischung der Qualifikation:
| Qualifikation | Was ist erlaubt? | Auffrischung Qualifikation | 
|---|---|---|
| Deutsches Schwimmabzeichen Bronze + Kleine Rettungsfähigkeit | Schwimmunterricht im Lehrschwimmbecken bis 1,35 m | Ständige Selbstprüfung + Auffrischung der „kleinen Rettungsfähigkeit“ alle 4 Jahre | 
| Deutsches Schwimmabzeichen Bronze + Allgemeine Rettungsfähigkeit oder Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze der DLRG / des DRK / des ASB / dem Schwimmverband NRW / der Bezirksregierung | – Schwimmunterricht bei Wassertiefe ab 1,35 m – Segelfahrt mit Plattbodenschiffen – Wasserski, Wakeboarden, Wellenreiten – Wird im Rahmen einer schulischen Veranstaltung, beispielsweise einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt, eine Gruppe [beim Besuch eines Freizeitbades] ausschließlich beaufsichtigt (kein Schwimmunterricht) muss die Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit nachweisen. – für alle wassersportlichen Schulveranstaltungen aus dem Bewegungsbereich Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport muss die begleitende, verantwortliche Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit haben, wenn qualifizierte externe Partner anleiten | Ständige Selbstprüfung + Auffrischung der „allgemeinen Rettungsfähigkeit“ ODER des Rettungsschwimmabzeichens Bronze alle 4 Jahre | 
| Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze der DLRG / des DRK / des ASB / dem Schwimmverband NRW / der Bezirksregierung | – Segeln – Windsurfen – Kanu, Kajak und Kanadier – Rudern – Stand-Up-Paddling | Ständige Selbstprüfung + Auffrischung der „allgemeinen Rettungsfähigkeit“ ODER des Rettungsschwimmabzeichen Bronze alle 4 Jahre | 
| Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber / Gold der DLRG / des DRK / des ASB / dem Schwimmverband NRW / der Bezirksregierung | – Schwimmen an nicht beaufsichtigtem Badeplatz | Ständige Selbstprüfung + Auffrischung der „allgemeinen Rettungsfähigkeit“ ODER des Rettungsschwimmabzeichen Silber alle 4 Jahre | 

