Grundsätze zur Auffrischung der Qualifikation – Rettungsfähigkeit:

Die Rettungsschwimmabzeichen Bronze / Silber / Gold behalten ein Leben lang ihre Gültigkeit.

Für die Aufsicht führenden Lehrkräfte gelten folgende Grundsätze der Auffrischung der Qualifikation:

Qualifikation

Was ist erlaubt?

Auffrischung Qualifikation

Deutsches Schwimmabzeichen

Bronze + Kleine Rettungsfähigkeit

Schwimmunterricht im Lehrschwimmbecken bis 1,35 m Ständige Selbstprüfung

+

Auffrischung der „kleinen Rettungsfähigkeit“ alle 4 Jahre

Deutsches Schwimmabzeichen

Bronze + Allgemeine

Rettungsfähigkeit

oder

Deutsches

Rettungsschwimmabzeichen

Bronze der DLRG / des DRK / des

ASB / dem Schwimmverband NRW /

der Bezirksregierung

– Schwimmunterricht bei Wassertiefe ab 1,35 m

– Segelfahrt mit Plattbodenschiffen

– Wasserski, Wakeboarden, Wellenreiten

– Wird im Rahmen einer schulischen Veranstaltung, beispielsweise einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt, eine Gruppe [beim Besuch eines Freizeitbades] ausschließlich beaufsichtigt (kein Schwimmunterricht) muss die Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit nachweisen.

– für alle wassersportlichen Schulveranstaltungen aus dem Bewegungsbereich Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport muss die begleitende, verantwortliche Lehrkraft die Allgemeine Rettungsfähigkeit haben, wenn qualifizierte externe Partner anleiten

Ständige Selbstprüfung

+

Auffrischung der „allgemeinen Rettungsfähigkeit“

ODER

des Rettungsschwimmabzeichens Bronze alle 4 Jahre

Deutsches

Rettungsschwimmabzeichen

Bronze der DLRG / des DRK / des

ASB / dem Schwimmverband NRW /

der Bezirksregierung

– Segeln

– Windsurfen

– Kanu, Kajak und Kanadier

– Rudern

– Stand-Up-Paddling

Ständige Selbstprüfung

+

Auffrischung der „allgemeinen Rettungsfähigkeit“

ODER

des Rettungsschwimmabzeichen Bronze alle 4 Jahre

Deutsches

Rettungsschwimmabzeichen Silber

/ Gold der DLRG / des DRK / des

ASB / dem Schwimmverband NRW /

der Bezirksregierung

– Schwimmen an nicht beaufsichtigtem Badeplatz Ständige Selbstprüfung

+

Auffrischung der „allgemeinen Rettungsfähigkeit“

ODER

des Rettungsschwimmabzeichen Silber alle 4 Jahre