Zu eigenen Fortbildung können Lehrerinnen und Lehrer auch außerhalb der staatlichen Fortbildung Sport an Veranstaltungen Weiterer Träger (Hochschulen, Verbände, Sportorganisationen, Vereine u.a.) teilnehmen.
Mit Rd.Erl. vom 19.07.1996 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die Zuständigkeiten für die Genehmigung zur Teilnahme von Lehrerinnen und Lehrern an „Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen weiterer Träger geregelt.
(s. BASS 20-23 Nr.3)
- Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger ist grundsätzlich Sonderurlaub(Dienstunfallschutz) zu beantragen.
Dem Antrag kann stattgegeben werden, wenn die Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt. Alle anfallenden Kosten müssen von den Teilnehmern/-innen selbst getragen werden bzw. können aus dem Fortbildungsbudget der Schule erstattet werden. - Die Prüfung, ob ein Angebot eines weiteren Trägers im Interesse der Fortbildung liegt und Lehrerinnen und Lehrer an dieser Fortbildungsveranstaltung teilnehmen dürfen, ist von der Schulleitung bis zu 5 Tage und im Inland vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Genehmigung bei der Bezirksregierung (Dezernat 47) einzuholen.
- Die Bewertung von Veranstaltungsangeboten der „Weiteren Träger“ durch die Schulleitung orientiert sich an folgenden Kriterien:
- ! Zweck,AbsichtundZieldesVeranstaltungsangebotes,
- ! RelevanzderInhaltefürSchuleundUnterricht,orientiertandenAufgabenundFunktionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
- ! Übereinstimmung mit den Richtlinien und Lehrplänen für den Schulsport und den Rechts- und Verwaltungsvorschriften,