Prüfungsregularien zu Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe / zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe

(nach neuesten Erkenntnissen und nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe / Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe vom 07. Juli 1998, (BGBl. I, S. 1810)

Teil I, § 4 Allgemeiner Teil

Ein Tag schriftliche Prüfung, ein Tag mündliche Prüfung plus Ergänzungsprüfung

nach Bedarf. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf pro Person nicht länger als 10Minuten dauern. (Das gilt nur für § 4.1 und § 4.2).

1. Grundlagen für kostenbewusstes Handeln (schriftlich)

Arbeitszeit:            90 Minuten
Hilfsmittel:               keine
Prüfungsaufgaben:    Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

2. Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln (schriftlich)

Arbeitszeit:             120 Minuten
Hilfsmittel:               keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (schriftlich)

Arbeitszeit:              90 Minuten
Hilfsmittel:               keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

3.1 Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (mündlich)

Jeder Teilnehmer wird maximal 30 Minuten geprüft.

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Teil II, § 5 Fachtheoretischer Teil

Ein Tag schriftliche Prüfung, wenn erforderlich eine mündliche Ergänzungsprüfung nach Bedarf. Maximale Dauer von 10 Minuten / Prüfungsteilnehmer.

1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen (schriftlich)

Arbeitszeit:             60 Minuten
Hilfsmittel:              evtl. Formelsammlung, wird bekannt gegeben
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

2. Bädertechnik (schriftlich)

Arbeitszeit:              90 Minuten
Hilfsmittel:               keine (Formelsammlung)
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

3. Bäderbetrieb (schriftlich)

Arbeitszeit:              90 Minuten
Hilfsmittel:               keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

4. Schwimm- und Rettungslehre (schriftlich) 

Arbeitszeit:              60 Minuten
Hilfsmittel:               keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

5. Gesundheitslehre  (schriftlich)

Arbeitszeit:              60 Minuten
Hilfsmittel:               keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten

Allgemeiner Hinweis:   

Taschenrechner (nicht programmierbar) dürfen benutzt werden. Rechenwege und Zwischenlösungen müssen aufgeführt werden, da sonst das Ergebnis nicht bewertet werden kann. Formelsammlungen werden nach Bedarf ausgehändigt.

Teil III, § 6 Fachpraktischer Teil

6.1 Rettungsschwimmen und Schwimmsport
(Infos aus Bewertungsbögen)

6.2 Management und Führungsaufgaben
(Infos aus Bewertungsbögen)

6.3 Betriebstechnische Situationsaufgabe
(Infos aus Bewertungsbögen)

Anforderungen § 6 Fachpraktischer Teil

§ 6.1 Rettungsschwimmen und Schwimmsport (siehe Verordnung § 6 Abs. 2)
§ 6.2 Management und Führungsaufgaben (siehe Verordnung § 6 Abs. 3 sowie Anlage 1)
§ 6.3 Betriebstechnische Situationsaufgaben (siehe Verordnung § 6 Abs. 4)

Teil IV, § 7 Berufs- und arbeitspädagogischer Teil nach § 3, Abs. 3 der Änderungsverordnung vom 25.8.2009

Bestehend aus einer schriftlichen Prüfung (gemischter Aufgabensatz aus sieben Handlungsfeldern) Bearbeitungszeit: 150 Minuten und einer Hausarbeit (selbst ausgewählte Ausbildungseinheit), die als praktischer Teil präsentiert werden muss mit anschließendem Fachgespräch.