Prüfungsregularien zu Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe / zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe
(nach neuesten Erkenntnissen und nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe / Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe vom 07. Juli 1998, (BGBl. I, S. 1810)
Teil I, § 4 Allgemeiner Teil
Ein Tag schriftliche Prüfung, ein Tag mündliche Prüfung plus Ergänzungsprüfung
nach Bedarf. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf pro Person nicht länger als 10Minuten dauern. (Das gilt nur für § 4.1 und § 4.2).
1. Grundlagen für kostenbewusstes Handeln (schriftlich)
Arbeitszeit: 90 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
2. Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln (schriftlich)
Arbeitszeit: 120 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (schriftlich)
Arbeitszeit: 90 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
3.1 Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb (mündlich)
Jeder Teilnehmer wird maximal 30 Minuten geprüft.
.
Teil II, § 5 Fachtheoretischer Teil
Ein Tag schriftliche Prüfung, wenn erforderlich eine mündliche Ergänzungsprüfung nach Bedarf. Maximale Dauer von 10 Minuten / Prüfungsteilnehmer.
1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen (schriftlich)
Arbeitszeit: 60 Minuten
Hilfsmittel: evtl. Formelsammlung, wird bekannt gegeben
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
2. Bädertechnik (schriftlich)
Arbeitszeit: 90 Minuten
Hilfsmittel: keine (Formelsammlung)
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
3. Bäderbetrieb (schriftlich)
Arbeitszeit: 90 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
4. Schwimm- und Rettungslehre (schriftlich)
Arbeitszeit: 60 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
5. Gesundheitslehre (schriftlich)
Arbeitszeit: 60 Minuten
Hilfsmittel: keine
Prüfungsaufgaben: Aufgaben mit frei zu formulierenden Antworten
Allgemeiner Hinweis:
Taschenrechner (nicht programmierbar) dürfen benutzt werden. Rechenwege und Zwischenlösungen müssen aufgeführt werden, da sonst das Ergebnis nicht bewertet werden kann. Formelsammlungen werden nach Bedarf ausgehändigt.
Teil III, § 6 Fachpraktischer Teil
6.1 Rettungsschwimmen und Schwimmsport
(Infos aus Bewertungsbögen)
6.2 Management und Führungsaufgaben
(Infos aus Bewertungsbögen)
6.3 Betriebstechnische Situationsaufgabe
(Infos aus Bewertungsbögen)
Anforderungen § 6 Fachpraktischer Teil
§ 6.1 Rettungsschwimmen und Schwimmsport (siehe Verordnung § 6 Abs. 2)
§ 6.2 Management und Führungsaufgaben (siehe Verordnung § 6 Abs. 3 sowie Anlage 1)
§ 6.3 Betriebstechnische Situationsaufgaben (siehe Verordnung § 6 Abs. 4)
Teil IV, § 7 Berufs- und arbeitspädagogischer Teil nach § 3, Abs. 3 der Änderungsverordnung vom 25.8.2009
Bestehend aus einer schriftlichen Prüfung (gemischter Aufgabensatz aus sieben Handlungsfeldern) Bearbeitungszeit: 150 Minuten und einer Hausarbeit (selbst ausgewählte Ausbildungseinheit), die als praktischer Teil präsentiert werden muss mit anschließendem Fachgespräch.